Infobrief zum Thema Standgeld

Eine Kfz-Werkstatt ist keine kostenlose Abstellfläche für beschädigte Fahrzeuge. Grund und Boden ist teuer und muss sich amortisieren. Jeder Parkplatzvermieter erzielt aus diesem Kapitaleinsatz Erträge. Das darf die Werkstatt auch. Eine Form der Amortisation ist das Standgeld, das der Werkstatt für die Zeit vor und nach der Reparatur zustehen kann.

Wann kommt ein Standgeld in Betracht?
Keine Rolle spielt das Thema „Standgeld“ für die Zeit, in der das Fahrzeug wegen der Reparatur in der Werkstatt steht.
Beim Standgeld geht um die Zeiten, die
– als Vorspann (Warten auf Entscheidungen, zum Beispiel auf eine Kostenübernahmebestätigung)
– und als Nachspann (keine Herausgabe ohne Geld) einer Reparatur entstehen.

Gleiches gilt für abgestellte Unfallfahrzeuge, bei denen es gar nicht zur Reparatur kommt, bis zu deren Verwertung. Und auch das gilt nur, solange die Werkstatt das zu verwertende Fahrzeug nicht selbst angekauft hat.

In unserem Infobrief erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Standgeld wissen müssen >> Infobrief als PDF zum Download