Reparaturdauer: Hat der Geschädigte die Pflicht zur Beschleunigung, wenn ja, in welchem Umfang?

Die Reparatur hat länger gedauert, als vom Gutachter prognostiziert. Der Versicherer wendet ein, dann habe der Geschädigte eben seine Pflicht verletzt, die Reparatur zu beschleunigen. Das veranlasst uns, die Thematik der Beschleunigungspflichten des Geschädigten im Hinblick auf den Ablauf der Schadenbeseitigung einmal näher und umfassend zu beleuchten.

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Quelle:
Unfallregulierung effektiv