Reparatur eines werkstatteigenen Fahrzeugs – ein Gesamtüberblick

Immer wieder gibt es Urteile zur Reparatur eines dem Autohaus oder der Kfz-Werkstatt selbst gehörenden Fahrzeugs, wenn es bei einem Unfall beschädigt wurde. Nahezu reflexartig stellt sich der jeweilige Versicherer auf den Standpunkt, aus den Reparaturkosten gemäß Schadengutachten sei der auf 15 oder 20 Prozent zu schätzende Unternehmergewinn heraus zurechnen, denn am eigenen Schaden dürfe der Betrieb nichts verdienen. Das kann im Einzelfall richtig sein, meistens ist es das aber nicht. Der folgende Beitrag verschafft Ihnen einen Gesamtüberblick über das aktuelle Recht.

 

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