Überblick über Rechtsprechung zur Bedeutung des Schadengutachtens beim Haftpflichtschaden
Es gibt viele Rechtsprechungen, dass der Geschädigte nach der Fahrzeugreparatur gegen Attacken des gegnerischen Haftpflichtversicherers gut geschützt ist, wenn er den Reparaturauftrag auf ein vorheriges Schadengutachten stützt.
Stimmen Reparaturrechnung und Gutachten dann im Wesentlichen überein, laufen die Attacken des Versicherers ins Leere, dies und das sei nicht nötig gewesen. Bestätigt hat diese Rechtsprechung jüngst der BGH (Urteil vom 26.04.2022, Az. VI ZR 147/21) Doch der Schutz des Geschädigten geht noch viel weiter.
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