Nachbesichtigung zulassen? Und wenn ja, mit oder ohne eigenen (kostenpflichtigen) Gutachter?
Ein Schadengutachten wurde zum Nachweis des Schadenumfangs und der Schadenhöhe vorgelegt. Der gegnerische Haftpflichtversicherer gibt sich damit nicht zufrieden. Er verlangt, selbst einen internen oder externen Schadengutachter einzuschalten. Kann der Versicherer die Nachbesichtigung durch Zahlungsverweigerung erzwingen? Sollte der Geschädigte unabhängig von der Rechtsfrage zustimmen? Da gehen die Meinungen unter Schadengutachtern und Werkstätten so weit auseinander, dass das fast zur Glaubensfrage wird.
Ein Überblick zur Nachbesichtigung –> Hier!