Sonderrechtsdienst VHV

Das in den letzten Monaten festzustellende Regulierungsverhalten der VHV Versicherung hat offensichtlich endgültig
den Boden der Rechtsstaatlichkeit verlassen. Willkürliche Kürzungen in Verbindung mit Begründungen, die
erkennbar gegen die eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstoßen, sind verstärkt festzustellen.
Inwieweit in dem Verhalten bereits strafrechtlich relevantes Verhalten zu sehen ist, wird derzeit geprüft. Zumindest
haben wir das Bundesaufsichtsamt für das Finanzwesen über das Regulierungsverhalten der VHV informiert, genauso
wie wir dem Vorstand der VHV mitgeteilt haben, dass wir alle Mitteil einsetzen werden, um entsprechende
Aufklärung über das rechtswidrige Verhalten der VHV zu betreiben.
In einem ersten Schritt haben wir einen Sonderrechtsdienst VHV aufgelegt und bitten zugleich um zügige Übersendung
weiterer Gerichtsentscheidungen, die bereits gegen die VHV erstritten wurden. (Anlage 1)
Bestandteil des Sonderrechtsdienstes sind auch eine Musterklage, die die aktuelle BGH-Rechtsprechung vom
26.04.2016 berücksichtigt sowie entsprechende Musterschreiben.
Wir empfehlen dringend, bei Kürzungen durch die VHV Versicherung nicht zu scheuen, den Prozessweg zu bestreiten,
wobei wir die größeren Prozesschancen sehen, wenn das Sachverständigenhonorar, das zur Disposition steht,
sich im Rahmen der soweit eindeutigen Rechtsprechung des BGH vom 26.04.2016 bewegt.

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