Häufige Fragen – Unfall! Was nun?

 

Wann brauche ich einen Sachverständigen?

Immer, wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind.

Warum brauche ich einen Sachverständigen?

Ein Sachverständiger erstellt ein Beweissicherungsgutachten mit Lichtbildern. In diesem Gutachten ist der Wert Ihres Fahrzeugs vor und nach dem Unfall ausgewiesen, die Reparaturkosten und Reparaturdauer wird festgelegt und eine Wertminderung ermittelt. Dies gilt auch für ältere Fahrzeuge. Auf Basis dieses Gutachtens können Sie qualifizierte Ansprüche bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen.
Die Unabhängigkeit des Gutachters ist hierbei von immenser Bedeutung, da nur dieser frei von Weisungen Dritter für Sie tätig sein kann.

Wer bezahlt das Gutachten?

Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Kosten für ein Gutachten bei einem unverschuldeten Unfall stets vom Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung zu erstatten sind. Aber auch bei einer Teilschuld ist es wichtig, ein Gutachten zur Beweissicherung in Auftrag zu geben. Je nach Haftungsquote sind auch hier die entsprechenden Gutachtergebühren vom Unfallgegner bzw. dessen Versicherung prozentual zu erstatten.

Was muss ich beachten?

Auch wenn die Versicherung auf die Hinzuziehung eines Sachverständigen „großzügig verzichtet“, haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht beeindrucken von Aussagen des Versicherers wie „Schadensminderungspflicht, Kostenrisiko“ etc.

Wen kann ich beauftragen?

Bei der Beauftragung ist auf die Qualifikation des Sachverständigen zu achten, denn nur dann wird Ihr Gutachten auch anerkannt. Die Mitarbeiter der Firma Seipp Sachverständige GmbH sind seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Gutachtenerstellung tätig. Der Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) B. Seipp ist von der IHK Heilbronn Franken für Kfz-Schäden und Bewertung:
• öffentlich bestellt und vereidigt
• ADAC Vertragssachverständiger
• Mitglied im Berufsverband BVSK